Trainingsbetrieb: Lockerungen der Corona-Maßnahmen!
(tve/cr) Mit dem neuen Erlaß der Thüringer Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus vom 18.03.22 entfallen ab sofort alle Zugangsbeschränkungen für den organisierten Sportbetrieb. Dies bedeutet, dass die 3-G Regelung wegfällt und keine Nachweise über Impfung, Genesung oder Tests zum Training vorgelegt werden müssen. Ausnahme bildet der Wettkampf mit Zuschauern, hier gilt in geschlossen Räumen bis 02.04.22 noch die 3G-Zugangscbeschränkung. Die allgemeinen Hygienregeln wie Hust- und Niesetikette, Handhygiene usw. sind ja inzwischen selbstverständlich und sollten weiterhin eingehalten werden.